Stadt räumt Eigentümern weiter Kredit ein

Die Stadt geht weiterhin mit erheblichen finanziellen Mitteln und einem hohen Personalaufwand in Vorleistung: Bei den Kanalhausanschlüssen bleibt alles beim Alten.

 

Alles bleibt beim Alten. „Die Vorteile der Stadt überwiegen nicht die Nachteile an anderer Stelle“, fasste Fritz Thiermann (CDU) nach einer Sitzungsunterbrechung die Meinung von Großer Koalition, FDP und Linken zusammen. Lediglich Dr. Franz-Josef Ingermann (Grüne) befand, dass den Bürgern mehr Vorteile beschere und die Stadt entlaste, wenn man dem Vorschlag von Bernd Kistermann folge.

Der Fachbereichsleiter für den Baubereich hatte eine grundlegende Änderung für die Herstellung und Reparatur privater Grundstücksanschlüsse an die Kanalisation vorgeschlagen. Die Privateigentümer sollten zukünftig selbstständig in die Handwerksrolle eingetragene (zur Sicherung der Qualität der Arbeiten) Tiefbauunternehmen beauftragen können, um ihren Kanalhausanschluss im öffentlichen Straßenbereich herrichten zu lassen. Dies biete den Privateigentümern die Möglichkeit, über geschicktes Verhandeln die Kosten zu senken und der Stadt den Vorteil, Kosten und personelle Ressourcen zu schonen. Drei Tiefbauunternehmen in Form einer Arbeitsgemeinschaft hätte der Vorschlag jedoch mehr Arbeit beschert, da sie im Wettbewerb mit der Konkurrenz sich um jeden Auftrag hätten bemühen müssen.

Das ist heute und zukünftig anders. Drei Unternehmen sind in einer Arbeitsgemeinschaft zusammengefasst, die monopolartig von der Stadt über herzustellende Grundstücksanschlüsse informiert werden. Sie teilen sich dann untereinander den Batzen auf.

 

Mehr noch. Denn diese Bauleistungen werden durch die Verwaltung ausgeschrieben und vergaben. „Das bedeutet nichts anderes, als dass die Stadt die Arbeiten für die Privatleute vorfinanziert und somit als Kreditgeber auftritt“, mahnte Kistermann. Gebunden werden so beispielsweise zwischen Sommer 2011 und Herbst 2014 rund 290 000 Euro, die erst zeitlich versetzt refinanziert werden können, was „einen erheblichen personellen Aufwand“, so Kistermann, für die Verwaltung bedeute: Sieht man einmal von der generellen Ausschreibung und Vergabe des Hausanschluss-Auftrages ab, muss in jeder Ausführungsphase mit dem Auftragnehmer ein gemeinsames Aufmaß erstellt und eine gemeinsame Abnahme durchgeführt werden. Im Anschluss wird die Rechnung geprüft und angewiesen. Dies geschieht durch Mitarbeiter des Tiefbauamtes. Anschließend müssen über Bauverwaltung und Kämmerei die Rechnung erstellt und der Zahlungseingang abgewickelt werden.

 

Diese aufwändige und kostenintensive Prozedur wollte Kistermann – auf Basis „guter Erfahrungen in vielen anderen Kommunen“ – zugunsten der Stadt vereinfachen, in dem Eigentümern nach der Antragstellung einen Plan der betreffenden öffentlichen Abwasserleitung erhalten, eigenverantwortlich ein zugelassenes Tiefbauunternehmen beauftragen und mit diesem direkt abrechnen. Darüber hinaus müsse der Eigentümer ja ohnehin auch für das Verbindungsstück des Kanals auf seinem eigenen Grundstück selbst sorgen und könne dies in einem mit beauftragen.

Bis dato fischen meist die drei Unternehmer der Arbeitsgemeinschaft diese Leistung mit ab, wenn sie erst einmal für die Stadt auf öffentlichem Grund und Boden tätig sind. Diese hatte, so wurde im Ausschuss berichtet, sich vehement gegen eine Änderung der bisherigen Praxis gegenüber der Verwaltung und dem politischen Raum ausgesprochen.

Arbeitsgemeinschaft profitiert

Letzterer führte für seine ablehnende Haltung vor allem Bedenken bezüglich der Qualität der Arbeiten sowie der Verfüllung und Versiegelung der Baugruben im Falle privat beauftragter Unternehmen ins Feld – offensichtlich auch aufgrund bisheriger leidvoller Erfahrungen, obwohl die Stadt Auftraggeber ist.

Diesen Bedenken möchte die Verwaltung mit zwei Abnahmen begegnen: eine nach dem Kanalanschluss und eine nach Wiederherstellung der Oberfläche. Zudem müsse der Nachweis vorgelegt werden über die Dichtheit des Anschlusses, das Einmaß der Anschlüsse sowie Verdichtungsprotokolle. Erst mit der Abnahme durch die Stadt beginne dann die Gewährleistungsfrist.

Aber mit 14 Stimmen lehnte der Bauausschuss den Vorschlag der Verwaltung zur Novellierung ab; nur die Grünen wollten ihm folgen.

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