„Vor sechs Monaten haben wir den Bauantrag gestellt und noch immer keine Genehmigung erhalten“, erklärte Barbeln am Morgen gegenüber unserer Zeitung. Von einem reibungslosen Projektablauf sei nicht mehr zu sprechen. Immer wieder hake das Verfahren, beklagte Barbeln erhebliche Reibungsverluste, betonte aber auch, dass er der Verwaltung dabei keine Boswilligkeit unterstelle. „Was uns fehlt, ist ein klarer und konkreter Ansprechpartner für alle Punkte“, unterstrich der Geschäftsführer in seiner Kritik, dass eine Vielzahl von Ämtern und Behörden in das Verfahren eingebunden seien, diese Vielfalt aber im Rathaus nicht gebündelt werde.
Ein Vorwurf, der beim Bürgermeister für Entsetzen sorgt, denn er selbst sieht sich in der Rolle gefordert, bei Problemen zu koordinieren. „Herr Barbeln verstößt gegen die Abmachung, sich direkt bei mir zu melden, wenn etwas hakt“, sagte Ferdi Gatzweiler. Dies habe er in dem klärenden Gespräch mit der AWO-Bezirksvorsitzenden Beate Ruhland im vergangenen August vereinbart. „Es hat sich aber niemand bei mir gemeldet“, beklagt der Verwaltungschef.
Erforderlich geworden war das klärende Gespräch zwischen Ruhland und Gatzweiler, nachdem die AWO-Bezirksvorsitzende bei einer öffentlichen Präsentation des Projektes auf Süssendell massive Kritik am Bürgermeister und seiner Verwaltung geäußert hatte. Sie habe den Eindruck gewonnen, dass „von Seiten der Verwaltung nur wenig ernsthaftes Interesse an einer zügigen Realisierung des Projektes besteht“, sagte damals Ruhland und verwies auf anhaltende Probleme mit den ökologischen Ausgleichsmaßnahmen. Bei einem beim Bürgermeister anberaumten Erörterungstermin war der Verwaltungschef dann nicht erschienen und brüskierte damit die AWO-Chefin. Die Chemie war gestört; das Projekt mit einem Volumen von acht Millionen Euro und 80 neuen Arbeitsplätzen auf dem 7,5 Hektar großen Waldgelände in Gefahr. Mit Gatzweilers Gang ins „Kölner Canossa“ war auch eine Lösung für die Ausgleichsmaßnahmen verbunden.
Die Prüfstatik fehlt noch
Die nächste Hürde folgte im November. Der Satzungsbeschluss für die Bauleitplanung musste im Rat von der Tagesordnung genommen werden, weil nicht alle Details im städtebaulichen Vertrag geklärt waren. Dabei ging es vor allem um die Frage, wie und wohin das Abwasser entsorgt werden soll und wer welche Kosten dabei zu tragen habe. Dies wurde bis zur Ratssitzung am 10. Dezember geklärt. Bauleitplanung und städtebaulicher Vertrag wurden beschlossen. Am 13. Dezember unterzeichneten AWO und Stadt ihre Verträge sowie die AWO den Kaufvertrag für das Gelände des Aachener Immobilienmaklers Hans Bischoff.
Sechs Tage später, am 19. Dezember 2013, ging der Bauantrag der AWO im Stolberger Rathaus ein. Am 27. Februar lag die Genehmigung der Bezirksregierung zur Änderung des Flächennutzungsplans vor. Und Ende März erteilte die Stadt die Genehmigung für den Abriss der ehemaligen Lungenheilanstalt und späteren Ausflugsgastronomie. Seitdem hakt es wieder im Getriebe. „Wir wissen nicht, wann die Baugenehmigung kommt“, moniert Barbeln, dass die AWO die Einrichtung der Baustelle nicht planen könne. „Jetzt will die Stadt sogar noch wissen, wie wir Parkplätze und einen Waldkindergarten entwässern wollen, die wir aber gar nicht beantragt haben“, so der AWO-Geschäftsführer.
Aussagen, denen Ferdi Gatzweiler und Gerd Schön als Leiter des Bauordnungsamtes widersprechen. Drei Problembereiche werden heute noch im Rathaus gesehen. Bei der Unteren Wasserbehörde der Städteregion hätte die AWO eine Einleitungsgenehmigung beantragen müssen. Darauf habe die Stadt im Januar und erneut im Februar hingewiesen. Den Antrag habe die AWO aber erst Anfang Mai eingereicht.
Trotz Hinweisen gelte dies auch für eine erforderliche Stellungnahme der Lebensmittelüberwachung zum geplanten Café. Sie ist allerdings gestern im Rathaus eingetroffen. Nächstes Problem sind die im amtlichen Lageplan dargestellten optionalen Parkflächen für einen möglichen Kindergarten, die die AWO auch gar nicht beantragt habe. Wenn sie nun erkläre, auf die optional eingezeichneten Parkplätze zu verzichten, dann brauche dafür auch keine wasserrechtliche Ableitung aufgezeigt und beantragt zu werden.
Außerdem fehlten dem Tiefbauamt noch Details zu einem Fettabscheider sowie die Prüfstatik. Entsprechend der Vorschriften in NRW dürfe eine Genehmigung nur dann erteilt werden, wenn alle Stellungnahmen und Teilgenehmigungen vorlägen.
Bis morgen möchte die Verwaltung aber bei der Städteregion klären, ob sie den Bauantrag im Vorgriff auf eine zu erwartende wasserrechtliche Genehmigung sowie Vorlage der Prüfstatik erteilen dürfe. Dann könnte Hans-Peter Barbeln die Baugenehmigung in der kommenden Woche in Empfang nehmen, erklärte Schön.