CDU-Antrag: Wer mit Behinderten ins Hallenbad kommt, soll nichts zahlen
Begleitpersonen, die behinderte Nutzer des städtischen Hallenbades begleiten, sollen demnächst freien Eintritt erhalten. Diese Forderung erhebt jedenfalls die CDU-Fraktion im Stolberger
Statdrat.
Die Begleitpersonen müssen Menschen im Hallenbad helfen, die in ihrem Behindertenausweis das Merkzeichen B führen. „Menschen mit Behinderung soll die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglicht
werden“, fordern die CDU Fraktion und ihr sachkundiger Bürger Hermann-Josef Vroomen.
Durch das von der Städteregion Aachen (früher das Versorgungsamt) gewährte Merkzeichen „B“ ist im Schwerbehindertenausweis hinreichend dokumentiert, dass der Inhaber auf die Hilfe von Dritten im
öffentlichen Raum angewiesen ist.
Gleichstellung gewährleisten
Durch die Befreiung vom Eintrittsgeld soll im Rahmen der Inklusion den Betroffenen eine Gleichstellung gewährt werden. „In den Nachbarstädten Aachen und Eschweiler ist eine entsprechende
Ermäßigung in der Entgeltordnung bereits verankert“, so der CDU-Fraktionsvorsitzende, Jochen Emonds, in seiner Begründung des Antrages. „Wir wollen das jetzt auch für Stolberg umsetzen.“
Durch die Ermäßigung soll unter anderem erreicht werden, dass Stolberger und Stolbergerinnen mit Behinderung nicht mehr in die Schwimmhalle Aachen-Brand oder Eschweiler ausweichen müssen. Sie
sollen vielmehr vor Ort in Stolberg selbst ins Schwimmbecken steigen können. Mit ensprechender Hilfe.
Quelle: Stolberger Nachrichten Zeitung