Was Leika und Hasso machen kommt in die Tüte

Idee vom CDU-Bürgerdialog umgesetzt

In Breinig gibt es seit einigen Wochen an zwei Stellen Hundebeutelspender inklusive Abfalleimer.  Einer befindet sich hinter der Kirche an der Neustraße, der andere am Denkmal an der Wilhelm-Pitz-Straße. Wer in Stolberg mit einem Hund unterwegs ist, muss auch immer eine Tüte für den Hundekot bei sich haben. Denn: die Ordnungssatzung der Kupferstadt schreibt eine Mitführpflicht für Hundekotbeutel vor.

 

Alleine in Breinig hat das Technische Betriebsamt (TBA) inzwischen mehrere Schilder mit dem Hinweis auf das Absehen von der Erledigung der Hundegeschäfte aufgestellt, „um das Bewusstsein zu stärken“, sagt Stadtrat Günter Blaszczyk (CDU). Das Bewusstsein dafür, dass man nicht einfach sein großes Geschäft auf oder am Rand des ehemaligen Gottesackers bzw. in unmittelbarer Nähe zum Wilhelm-Pitz-Denkmal erledigt und seiner Wege zieht.

 

„Die Idee wurde bei der Bürgerdialogveranstaltung der CDU im Dezember 2015 in Venwegen geboren, und der Zustand hat sich verbessert.“, meint Blaszczyk erfreut. Einige Anwohner aus dem Bereich Alt Breinig hätten ihm Hinweise auf die beiden in der Vergangenheit häufig mit Hundekot verschmutzen Grünflächen erteilt.  Die Bewohner von Breinig reagieren positiv auf den ausgeschilderten Hinweis und mehr noch auf die Hundebeutelspender inklusive Abfalleimer.

 

Dem Vernehmen nach kommt die Reduzierung von „Tretminen“ zukünftig auch den Mitarbeitern des TBA deutlich entgegen. Beim Mähen der Rasenflächen gerate nämlich häufig eine Menge dunkler matschiger Masse in Rotation und verschmutze beim Austritt aus dem Mähgerät regelmäßig die Hosenbeine. Von dem Geruch ganz zu schweigen.

 

Mit dem besten Freund Gassi gehen

 

Wo darf ein Hund in Stolberg „sein Geschäft“ verrichten? Generell gilt: in der Straßenrinne darf er, auf - wichtig - dicht bewachsenen Grünflächen und auf Reitwegen darf er auch. Aber auf dem Gehweg und dem Feldweg darf er es nicht. Tut er es doch, muss das Erzeugnis entfernt werden. Dazu sind „geeignete Behältnisse mitzuführen“ (es steht jedem Hundebesitzer offen zu prüfen, inwiefern das Sortiment der Firma Tupperware hier der richtige Ansatz ist…) „und auf Verlangen von Seiten Bediensteter des Ordnungsamtes vorzuzeigen.“ „Wir müssen draußen bleiben“ gilt für Hunde auf Kinderspielplätzen und Friedhöfen.

An die Leine müssen Hunde in allen Straßen und Grünanlagen innerhalb der bebauten Ortslage. Auf dem Feldweg hinter der Bebauung gilt dann „Leinen los“. Im Wald gelten im Übrigen die Vorschriften des Landesforstgesetzes NRW.

 

So viel zu den Grünflächen in Breinig. Aber auch in der Stolberger Innenstadt müssen die Hunde mal ihre Geschäfte erledigen. Problem: die Stolberger Winter der vergangenen Jahre haben sich nicht durch beständig geschlossene Schneedecken ausgezeichnet. Irgendwann kommt nämlich immer der Tag, an dem die weiße Pracht dahin schmilzt und man sich die Frage stellt: das Braune da auf dem Gehweg – war das vorher mal ein Silvesterböller oder sind das Rückstände der Verdauung?


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CDU Stolberg

Langerweher Straße 8

52224 Stolberg
Telefon: (02409) 760026

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