Kurzzeitläden könnten helfen, Stolberg als Einkaufsstadt wieder interessanter zu gestalten.
Mit Antrag vom 02.05.2016 hat die CDU Stolberg beantragt, dass die Stadtverwaltung prüft, inwiefern „Pop-up-Stores“ in Stolberg realisiert werden können, um die Kupferstadt weiter aufzuwerten.
"Bei Pop-up-Stores handelt es sich um Läden, die – oft unangekündigt – für kurze Zeit öffnen und danach wieder verschwinden", erklärt Ratsmitglied Hans-Bruckschen, Vorsitzender der CDU-Arbeitsgruppe „Schule, Kultur, Sport und Tourismus“ das für Stolberg völlig neue Ladenkonzept. Die Pop-up-Stores wecken durch zeitlich begrenzte und häufig spektakulär inszenierte Angebote den „Jagdinstinkt“ der Kunden.
Die Bewerbung eines Produkts mittels eines Pop-Up-Stores kann eine kurzweilige Angelegenheit bleiben oder aber auch in der Eröffnung eines Ladenlokals münden. „Stolberger Vermieter könnten ihre leerstehenden Ladenlokale Pop-up-Store-Inhabern zu Werbezwecken mietzinsfrei, aber nicht nebenkostenfrei, zur Verfügung stellen“ erklärt der der Partei- und Fraktionsvorsitzende Jochen Emonds die weiterführende Idee hinter dem Antrag. „Sollten die Pop-up-Store-Betreiber für das angebotene Produkt einen Absatzmarkt finden und ein Ladenlokal eröffnen wollen, könnte ein langfristiger Mietvertrag geschlossen werden.“
Die CDU erhofft sich, dass die Leerstände in Stolberg neu belebt werden, sich gegebenenfalls neue Geschäftsetablieren, die Eigentümer an den Nebenkosten sparen können und die Kupferstadt als Einkaufsstadt insgesamt aufgewertet werden könnte.
„Wir könnten in der StädteRegion eine Vorreiterrolle mit der Umsetzung einer solchen Konzeptionierung einnehmen“, bestätigt der Partei- und Fraktionsvorsitzende seine Parteikollegen. „Und wir freuen uns, dass unser Ratsmitglied und Parteifreund Günter Blaszczyk mit dem Breiniger Geschäftsmann Hans Huppertz bereits einen tatkräftigen Unterstützer für einen ersten Testlauf gewinnen konnte. Hierfür möchten wir Herrn Huppertz ausdrücklich danken.“
Der Haupt- und Finanzausschuss wird am 14.06.2016 über die Weiterbehandlung des Antrags entscheiden.