Vorstoß der CDU für Buschmühle zur Neuaufstellung des Regionalplans. Das Planfeststellungsverfahren wird ab 2019 erwartet.
Zwei absehbare Zukunftsszenarien münden in einen Antrag der Stolberger CDU. Einerseits läuft die Vermarktung des Gewerbegebietes Camp Astrid so erfolgreich, dass mit Ausnahme des Filetstücks für den Euregio-Railport an der Bahnlinie nur noch wenige Grundstücke verfügbar sind.
Großflächige Folgeareale sind mit Ausnahme der städtischen vier Hektar auf dem Zincoli-Gelände und dem privaten, nicht entwickelten Plateau der Kohlbuschhalde nicht in greifbarer Nähe. Gleichwohl besteht ein überdurchschnittlicher Bedarf. Mehr als 20 Hektar Gewerbefläche fehlen bis 2035.
Einen neuen möglichen Gewerbestandort haben die Christdemokraten nun oberhalb der Atsch ausgemacht: das weitgehend städtische Wiesengelände zwischen Sebastianusstraße (L 236) und Buschmühle (L 221), das jenseits der beiden Landesstraßen auch noch weitere Expansionsflächen bieten könnte.
Zumindest verkehrsgünstig gelegen wäre das neue Gewerbegebiet Buschmühle: Es würde unmittelbar an Stolbergs zukünftigem Anschluss an die Autobahn 44 liegen. Der soll entstehen durch die Realisierung der Ortsumgehung Eilendorf (L 221n). „Sobald die Genehmigung durch den Bund vorliegt, rechnen wir mit dem Beginn des Planfeststellungsverfahrens für das Jahr 2019“, sagt Straßen.NRW-Sprecher Bernd Aulmann. Der 2,519 Kilometer lange Abschnitt wird mit Kosten von 14,6 Millionen Euro kalkuliert. Der Autobahnanschluss würde an der Debye straße in Höhe des Kompostplatzes entstehen, von dort führt die Trasse über Deltourserb, wo mit zwei Kreisverkehren Von-Coels- und Sebastianusstraße angeschlossen werden sollen. Bis zu einer Realisierung werden noch einige Jahre ins Land ziehen.
Um aber Stolberg für die Zukunft aufstellen zu können, soll die Verwaltung ein Gewerbegebiet Buschmühle planen und das Projekt bereits jetzt in die angelaufenen Gespräche mit der Bezirksregierung zur Neuaufstellung des Regionalplanes einbringen. Das fordert die CDU in ihrem Antrag, über den am 15. Mai der Hauptausschuss abstimmen wird. Einer Entwicklung dieses Gewerbegebietes würden keine Anliegerinteressen entgegenstehen.
Ganz offen kommunizieren die Christdemokraten auch ein sensibles Thema. Aus hydrogeologischen Gründen erfolgen bereits seit Jahren keine Bestattungen mehr auf dem Friedhof Buschmühle. Wenn alle Nutzungsrechte der Grabfelder abgelaufen seien, könne das Gelände perspektivisch ebenfalls für das Gewerbegebiet genutzt werden.
Planungsrechtlich gesehen umfasst das Friedhofsgelände rund 300 000 Quadratmeter. Genutzt wurde mit dem 1997 eingeweihten ersten Bauabschnitt gut zehn Prozent davon.
Quelle: Stolberger Nachrichten / Zeitung