Jochen Emonds: „Großes Unverständnis und Verwunderung“

Verwaltung hält Gremienbeschluss für Wochenmarkt nicht für erforderlich. Stolberger Ortsrecht und Marktfreiheit betroffen.

 

 

 

Noch einmal präzisieren mochte der städtische Pressesprecher, Tobias Schneider, seine Antworten zum faktischen Ende des Mittwoch-Wochenmarktes auf dem Kaiserplatz. Die Verwaltung hatte auf Basis einer Entscheidung des gemeinsamen Koalitionsausschusses (GKA) den verbliebenen drei Beschickern die Teilnahme an dem Markt aufgekündigt. Sie hatten in erster Linie mit Textilien und Leder gehandelt.

 

 

 

Damit sei der „bestehende Mittwochsmarkt durch die Kündigung aller Pachtverträge natürlich de facto geschlossen“, bestätigte Schneider nochmals und ergänzt, „dass wir jederzeit für die Etablierung eines ,echten’ Wochenmarktes am Mittwoch auf dem Kaiserplatz offen sind. Wir haben also nicht die Möglichkeit des Mittwochsmarktes an sich abgeschafft, sondern den ,bestehenden Markt’ in seiner bestehenden Form“, schreibt Schneider, und weiter: „Insofern ist dafür formal natürlich kein Gremienbeschluss nötig gewesen, keiner hat ,Hinterzimmerpolitik’ betrieben. Ob ein Gremienbeschluss die elegantere Lösung gewesen wäre“, darüber könne natürlich diskutiert werden, lässt der Pressesprecher des Verwaltungschefs durchblicken.

 

 

 

Eine dezidierte Position dazu hat allerdings Jochen Emonds: „Ich bin sehr verwundert über dieses Vorgehen“, erklärte der Partei- und Fraktionsvorsitzende der CDU gegenüber unserer Zeitung. Im GKA würden „sechs ehrenamtliche Kommunalpolitiker“ eine gemeinsame Linie der Koalition abstimmen und die Frage der Mehrheiten dafür klären. Dieses Meinungsbild könne keinesfalls die Basis für das Handeln der Stadtverwaltung sein.

 

 

 

Es gebe zwei Möglichkeiten, betonte Emonds. Entweder fertige das Fachamt zu dem Thema eine Vorlage für den Stadtrat und seine Ausschüsse oder aber der Bürgermeister handele selbst in seiner Eigenschaft als Verwaltungschef und übernehme dann auch die Verantwortung für sein Handeln. Die CDU-Fraktion sei nach der GKA-Sitzung in jedem Fall davon ausgegangen, dass eine Vorlage durch die Verwaltung geschrieben werde, damit sich alle Mitglieder des Stadtrates mit der Frage hätten befassen und positionieren können. „Ich bin doch sehr verwundert“, so Emonds weiter, dass ohne parlamentarische Beratung gehandelt worden sei – zumal dieses Thema durchaus das städtische Ortsrecht tangiere.

 

 

 

 

 

„Wir sind jederzeit für die Etablierung eines ,echten’ Wochenmarktes am Mittwoch auf dem Kaiserplatz offen. Wir haben also nicht die Möglichkeit des Mittwochsmarktes an sich abgeschafft, sondern den ,bestehenden Markt’ in seiner bestehenden Form. Insofern ist dafür formal natürlich kein Gremienbeschluss nötig gewesen.“

 

 

 

Tobias Schneider

 

 

 

Pressesprecher Stadtverwaltung

 

 

 

In zwei Satzungen geregelt

 

 

 

In zwei Satzungen befasst sich das Stolberger Ortsrecht mit dem Marktgeschehen. In der Satzung 323 „über Gebühren und Teilnahme auf Wochenmärkten und Volksfesten ... in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 20.12.2000“ ist beispielsweise das Recht der Teilnahme geregelt: „Jedermann, der dem Teilnehmerkreis der festgesetzten Veranstaltung angehört, ist nach Maßgabe der für alle Veranstaltungsteilnehmer geltenden Bestimmungen zur Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt (sogenannte Marktfreiheit)“, heißt es in §2, und weiter: Die Stadt könne zwar aus „sachlich gerechtfertigten Gründen“ Teilnehmer ausschließen bei „wiederholten Verstößen gegen ... geltende Bestimmungen“.

 

 

 

Grundlegend stellt aber die Gewerbeordnung in § 70 fest: „Jedermann, der dem Teilnehmerkreis der festgesetzten Veranstaltung angehört, ist nach Maßgabe der für alle Veranstaltungsteilnehmer geltenden Bestimmungen zur Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt.“ Die Erlaubnis zur Teilnahme könne widerrufen werden, führt §4 der Ortssatzung aus, aber nur „wenn a) der Standplatz nicht oder nicht in dem zugewiesenen Umfang genutzt wird und dadurch andere Marktstandsbewerber ausgeschlossen werden; b) der Erlaubnisnehmer oder dessen Bedienstete gegen die Bestimmungen dieser Satzung oder gegen andere ordnungsbehördliche Bestimmungen verstoßen, die beim Betrieb ihrer Geschäfte zu beachten sind; c) der Erlaubnisnehmer die von ihm zu entrichtende Gebühr nicht rechtzeitig zahlt.“Darüber hinaus regelt die am 22. Marz 1995 noch von Stadtdirektor Heinrich Römer gezeichnete Satzung 323a als „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Regelung des Marktverkehrs“ weitere Details. Als Gegenstände des Marktverkehrs werden im ersten Absatz von §1 nicht nur Lebensmittel, Produkte des Obst- und Gemüsebaues, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei sowie rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme des größeren Viehs aufgeführt. Sondern zudem werden im zweiten Absatz unter 14 Branchen explizit „8) Textilien, einschließlich Oberbekleidung ... 10) Leder- und Gummiwaren“ aufgeführt, die eben auf den Stolberger Wochenmärkten gehandelt werden dürfen, was nun aber durch die Verwaltung untersagt wurde.

 

 

 

Stadtmarketing nicht involviert

 

 

 

Allerdings hat diese Satzung 323a aus dem Jahre 1995 einen Schönheitsfehler: Die Geltungsdauer endete mit Ablauf des 31. Dezember 2014. Eine Verlängerung oder eine Neufassung war seitdem nicht mehr Thema im Stadtrat.

 

 

 

Derweil legt Marita Matousék namens der Gesellschaft für Stadtmarketing Stolberg (SMS) Wert auf die Feststellung, dass weder der Verein noch sie als Vorstandssprecherin an den Entscheidungen zum Marktgeschehen beteiligt gewesen sind.

 

 

 

Mittlerweile läuft eine Unterschriftenaktion zum Erhalt der Textilanbieter und damit des Mittwoch-Wochenmarktes. Wie Initiatorin Rosemarie Schwiderski mitteilt, sind bis dato mehr als 160 Unterschriften geleistet worden. . Das Interesse halte weiterhin an.

 

 


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CDU Stolberg

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Telefon: (02409) 760026

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