Sehr geehrter Herr Bürgermeister Haas,
hiermit beantragen wir, Haupt- und Finanzausschuss und Rat mögen beschließen, dass die Kupferstadt Stolberg
den § 3 (4) der Hundesteuersatzung insoweit erweitert, dass für Hunde, die der Halter nachweislich aus
einem Tierheim oder aus dem Tierschutz (bisher nur Tierheimhunde) übernommen hat, eine Steuerbefreiung
von zwei Jahren (statt wie bisher einem Jahr) auf Antrag gewährt wird.